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   BVerwG, 23.05.1989 - 9 B 105.89   

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BVerwG, 23.05.1989 - 9 B 105.89 (https://dejure.org/1989,10735)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1989 - 9 B 105.89 (https://dejure.org/1989,10735)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 9 B 105.89 (https://dejure.org/1989,10735)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anschließung des Berufungsgerichts an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht als Verzicht auf eine eigene Tatsachenfeststellung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.06.1988 - 9 B 86.88

    Asylverfahren - Politische Verfolgung - Fluchtfolgen - Verfolgungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 9 B 105.89
    Die von der Beschwerde ferner mit der Divergenzrüge geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1988 - BVerwG 9 B 86.88 - (InfAuslR 1988, 253) liegt nicht vor.

    Ob dies anzunehmen ist, richtet sich - wie in dem von der Beschwerde bezeichneten Beschluß vom 7. Juni 1988 (a.a.O.) ausdrücklich erwähnt ist (BA S. 3) - nach den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 9 B 105.89
    Dazu gehört auch, daß sie von der Richtigkeit ihrer Prognose hinsichtlich der dem Asylsuchenden drohenden Gefahr einer politischen Verfolgung überzeugt sind (vgl. Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).
  • BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86

    Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 9 B 105.89
    Darin ist - in einem Afghanistan betreffenden Fall - die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt, daß sich grundsätzlich eine politische Verfolgung auch aus Bürgerkriegsverhältnissen herleiten kann und eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie Form und Ausmaß eines Bürgerkriegs annimmt (vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269; Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und Nr. 60).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 9 B 105.89
    Darin ist - in einem Afghanistan betreffenden Fall - die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt, daß sich grundsätzlich eine politische Verfolgung auch aus Bürgerkriegsverhältnissen herleiten kann und eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie Form und Ausmaß eines Bürgerkriegs annimmt (vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269; Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und Nr. 60).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 9 C 155.86

    Asylbegründende Motivation von staatlichen Maßnahmen in einem separatistischen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 9 B 105.89
    Allerdings ist die Frage einer gegen die Volkszugehörigkeit der Tamilen oder gegen die politische Überzeugung gerichteten Verfolgung nicht bloß eine tatsächliche Feststellung, sondern gleichzeitig auch das Ergebnis einer aufgrund festgestellter Tatsachen erfolgten rechtlichen Würdigung, deren Überprüfung dem Revisionsgericht obliegt (Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 9 C 155.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 52).
  • BVerwG, 12.01.1987 - 9 B 282.86
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 9 B 105.89
    Darin ist - in einem Afghanistan betreffenden Fall - die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt, daß sich grundsätzlich eine politische Verfolgung auch aus Bürgerkriegsverhältnissen herleiten kann und eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie Form und Ausmaß eines Bürgerkriegs annimmt (vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269; Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und Nr. 60).
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